Antragsprüfung und -genehmigung
Anträge sind in schriftlicher Form einzureichen. Die Geschäftsführung prüft die Anträge hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Fördergrundsätzen (siehe oben) und dem vorhandenen Budget. Die geprüften Anträge werden anschliessend dem Stiftungsrat vorgelegt. Dieser trifft den definitiven Beschluss über den Antrag und dessen Förderung. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Die Genehmigung erfolgt in schriftlicher Form.
